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Ergebnisse der Investitionsförderung in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg 

In diesem Bericht werden die Ergebnisse der geförderten Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben vorgestellt, die im Rahmen der laufenden Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) 2014–2020 in Baden-Württemberg, Deutschland, durchgeführt wurden.

  • Germany
  • 2014-2022
  • Socio-economic impacts
Results of investment support in small farms in Baden-Württemberg
Aerial view of a small village in Upper Franconia/Germany in spring

Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Befragung der Begünstigten von geförderten Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben vor, die im Rahmen der laufenden Bewertung des EPLRs Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) durchgeführt wurde.

Ziel der Befragung war es, die direkten Auswirkungen der geförderten Investitionen zu ermitteln und damit die Zielerreichung der Maßnahme zu überprüfen.

Im Rahmen der Befragung wurden Basisinformationen zu 60 Betrieben sowie Informationen über die Ziele der geförderten Investitionen, deren Wirkungen und den Förderprozess erhoben.

Die kleinen Betriebe wurden so ausgewählt, dass sie zwischen Anfang 2018 und Ende 2021 die geförderten Investitionsgüter in Betrieb genommen haben. So wurde sichergestellt, dass die Objekte mindestens ein Jahr lang genutzt wurden und somit Aussagen über ihre Auswirkungen auf den Betrieb und die Kulturlandschaft möglich waren.

Zu den Einschränkungen weist der Bericht darauf hin, dass:

  • Die Wirkungen der Förderung werden von anderen externen Faktoren, wie z. B. häufigen Trockenjahren, überlagert, so dass es zu Verzerrungen, insbesondere im Ertragsbereich oder bei der Entwicklung der Tierzahlen kommen kann. Solche Aspekte können mit betrieblichen Fallstudien näher untersucht werden.
  • Fragen des langfristigen Managements sind nicht Gegenstand dieser Studie.

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Förderprogramm zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben deutliche positive Wirkungen insbesondere auf die Arbeitswirtschaft und den Tierschutz in Kleinbetrieben hat.

Es trägt auch – wenn auch in geringerem Maße – zur Verbesserung der Einkommenssituation bei. Der Erhalt der kleinbäuerlichen Betriebe und der Landbewirtschaftung ist demnach vor allem in Grenzertragsregionen gewährleistet.

Darüber hinaus wird entsprechend der Zielsetzung der Maßnahmen die Offenhaltung und Erhaltung der Kulturlandschaft unterstützt.

Für die Betriebe selbst stehen Arbeitserleichterungen und Veränderungen in der Tierhaltung im Vordergrund. Die Arbeitserleichterung ist nicht nur für die Haupterwerbsbetriebe notwendig, sondern auch für die Nebenerwerbsbetriebe, auf die diese Maßnahme besonders abzielt. Um ihre landwirtschaftlichen Tätigkeiten neben dem Haupterwerb ausüben zu können, muss auch hier die Arbeitseffizienz gesteigert werden.

Die Frage, inwieweit die Maßnahme einen umfassenden Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft leistet, ist schwer zu beantworten. Bei den Antragstellern handelt es sich überwiegend um kleine Betriebe, die ihren Schwerpunkt in der Region Schwarzwald haben. Aufgrund der Topographie handelt es sich oft um schwer zu bewirtschaftende Flächen, die von niemandem sonst offen gehalten werden. Das bedeutet, dass sich der Nutzen nicht nur an der absoluten Fläche, sondern auch an der Wirkung auf das Landschaftsbild bemisst. Auf lokaler oder regionaler Ebene kann die Offenhaltung kleiner Flächen bereits zu einem vorteilhaften Ortsbild beitragen, das sich positiv auf Einheimische und Besucher auswirkt. Darüber hinaus können auch auf kleinen Flächen wertvolle Biotope durch Offenhaltung erhalten werden.

Der Erhalt der Kulturlandschaft als übergeordnetes Ziel hängt auch von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Höhe der Ausgleichszulage, der Verbesserung der Einkommensdiversifizierung und der Förderung durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Eine übergreifende Bewertung wird im Rahmen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg (MEPL III) erfolgen.

Bei den Hangspezialmaschinen scheinen unternehmensübergreifende und/oder kommunale Maßnahmen zahlen- und flächenmäßig begrenzt zu sein. Andererseits werden einige neue Flächen in die Beweidung einbezogen und ein Fünftel der Befragten gab an, Vertragslandschaftspflege zu betreiben.

Es gibt Fragen und Zusammenhänge, die im Rahmen einer solchen Studie nicht oder nur bedingt untersucht werden können und daher nicht Gegenstand der Befragung waren. So werden die Wirkungen der Förderung auch von anderen externen Entwicklungen, wie z. B. häufigen Trockenjahren, überlagert, so dass es zu Verzerrungen, insbesondere im Ertragsbereich oder bei der Entwicklung der Tierzahlen, kommen kann. Solche Aspekte können mit betrieblichen Fallstudien näher untersucht werden. Auch Fragen der langfristigen Bewirtschaftung sind nicht Gegenstand dieser Studie. Da im Rahmen des Förderverfahrens eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wird und die Förderung für zwölf Jahre vorgesehen ist, ist die Aufrechterhaltung der Förderung über diesen Zeitraum ab Bewilligungsdatum weitgehend gewährleistet. Darüber hinaus sind weitere Faktoren für den Fortbestand der Betriebe entscheidend, wie z. B. die Regelung der Hofnachfolge oder die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Betriebe gegenüber externen Faktoren.

Author(s)

IfLS Consulting and Projects GmbH

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German language

Results of investment support in small farms in Baden-Württemberg

(PDF – 2.89 MB – 28 pages)