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Bewertung von Investitionen in den Schutz und die Verwaltung des Naturschutzes

Die Bewertung konzentriert sich auf ausgewählte Projekte im Hinblick auf ihre Naturschutzziele, Ergebnisse und Wirkungen in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.

  • Germany
  • 2014-2022
  • Socio-economic impacts
Water sports allowed, Wupper Reservoir,Remscheid, Bergisches land, North rhine westfalia, Germany

Im Rahmen der Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum NRW (EPLR) 2014–2022 wurden in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) Fallstudien zur Fördermaßnahme „Investitionen in den Naturschutz“ (Teilmaßnahme 7.6) durchgeführt. Aufgrund des engen Zusammenhangs wurde auch die Maßnahme für Schutz- und Managementkonzepte (Teilmaßnahme 7.1.3) einbezogen.

Die Bewertung beschreibt ausgewählte Projekte hinsichtlich ihrer Naturschutzziele, Ergebnisse und Wirkungen. Diese Fallstudien bildeten die Grundlage für die Bewertung der Fördermaßnahmen insgesamt.

Die Bewertung beurteilt die Wirksamkeit von zwei miteinander verknüpften Fördermaßnahmen in Bezug auf die Bewertungsfrage: „Inwieweit haben die Interventionen des EPLRs die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, einschließlich in Natura 2000-Gebieten, unterstützt?“ (Teil der gemeinsamen Bewertungsfrage 8).

Darüber hinaus wurde die Effizienz des administrativen Förderprozesses analysiert.

Die Bewertung der Fördermaßnahmen im Rahmen des EPLRs stützte sich auf die Auswertung von Förderdaten und Dokumentenanalysen. Anhand von sechs Fallstudien wurden vertiefende Informationen gesammelt.

Die Recherche umfasste insbesondere Experteninterviews auf verschiedenen Ebenen (z. B. Ministerium, Bewilligungsstellen bei den Bezirksregierungen, Naturschutzbehörden und biologische Stationen), die Analyse von Literatur und Berichten, Vor-Ort-Besuche ausgewählter Förderfälle und Gespräche mit Begünstigten.

Die Analyse der Förderdaten umfasste den Zeitraum von 2016 bis 2022 (Stand März 2023).

Für die Förderdaten wurden nur die Bewilligungsdaten ausgewertet. Darunter waren zahlreiche Projekte, die noch nicht abgeschlossen waren. Anhand der beigefügten Monitoringdaten und der inhaltlichen Beschreibung konnten die Förderfälle grob verschiedenen Förderobjekten zugeordnet werden. Eine eindeutige Zuordnung war jedoch nicht immer möglich, da häufig verschiedene Fördergegenstände in einem Projekt zusammengefasst wurden. Die Angaben zum relativen Umfang der verschiedenen Fördergegenstände sind daher als „annähernd“ zu betrachten.

Ziel der Teilmaßnahme 7.6 ist die Förderung von Projekten zur Umsetzung von Natura 2000, zur Verbesserung der Lebensgrundlagen gefährdeter Arten sowie zum Schutz und zur Entwicklung schützenswerter Biotope. Im Rahmen der Teilmaßnahme 7.6 wurden bis März 2023 622 Projekte bewilligt, die mit einer Gesamtsumme von 24,3 Millionen Euro gefördert werden sollen. Die durchschnittliche Fördersumme liegt bei knapp 40 000 Euro. Rund 14 % der Mittel wurden über eine Pauschalförderung und 86 % über eine Anteilsfinanzierung ausgegeben. Die Untermaßnahme 7.1.3 unterstützt die Erstellung von Erhaltungs- und Managementkonzepten und insbesondere die Entwicklung von Managementplänen für einzelne FFH-Gebiete. Im Rahmen der Teilmaßnahme 7.1.3 wurden bis März 2023 30 Projekte mit einer Gesamtfördersumme von ca. 0,8 Mio. Euro bewilligt. Die Größe der Zielgebiete beträgt ca. 8 250 Hektar.

Die Mittel wurden auf Natura 2000- und Kohärenzgebiete konzentriert (zusammen ca. 80 %). Außerhalb der Natura 2000-Gebiete wurden vor allem Maßnahmen zur Erhaltung der Kulturlandschaft durchgeführt (z. B. Pflege von Streuobstwiesen, Kopfbäumen, Alleen und Hecken). Die Fallstudien zeigten ein breites Spektrum an Auswirkungen der durchgeführten Projekte. Positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt wurden in allen untersuchten Fällen festgestellt. Diese können direkt (z. B. Biotopmanagement, Artenschutzmaßnahmen) oder indirekt (z. B. Flächenerwerb, Kartierung, Managementplanung) sein. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Wirkungspfade ist eine zusammenfassende Quantifizierung der Wirkungen der Gesamtmaßnahme nicht möglich.

Die administrative Umsetzung der beiden EPLR-Maßnahmen wurde ebenfalls bewertet. Ausgehend von den Gesprächen mit den Begünstigten und den dort festgestellten Problemen bei der administrativen Umsetzung wurden Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Realisierung der Fördermaßnahmen diskutiert. Da das Land diese Fördermaßnahme im Rahmen des GAP-Strategieplans zukünftig nicht mehr anbieten wird, beziehen sich diese Empfehlungen auf die zukünftige Ausgestaltung der rein staatlich finanzierten „Förderrichtlinie Naturschutz“ (FöNa). Es wird empfohlen, die bisherige ELER-Förderung unverändert in die FöNa-Förderung zu überführen, und zwar sowohl in Bezug auf das Finanzbudget als auch auf den Fördersatz. Insbesondere die bewährten ELER-Fördermodalitäten sollten weitestgehend unverändert übernommen werden (Pauschalförderung für Kopfbaumpflege und Streuobstwiesen).

Author(s)

Manfred Bathke (Thünen Institute)

Ressourcen

German language

Evaluation of investments in protection and management of nature conservation

(PDF – 2.94 MB – 67 pages)