Diese Themengruppe (TG) wird prüfen, wie das Potenzial der Zusammenarbeit im Rahmen der GAP am besten genutzt werden kann, um die Wettbewerbsfähigkeit, die Widerstandsfähigkeit und das Wachstum der Unternehmen, insbesondere der Kleinbauern, zu steigern. Die TG wird auch über die Effizienz der derzeitigen GAP-Maßnahmen/Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Zusammenarbeit nachdenken.

Melden Sie Ihr Interesse bis zum 15. August 2025 an.

People in a field at dawn

Die Landwirtschaft in der EU steht weiterhin vor erheblichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die für kleinere landwirtschaftliche Betriebe, neue/Junglandwirte und Landwirte in wirtschaftlich benachteiligten oder geografisch ungünstig gelegenen Regionen besonders akut sind. Solche landwirtschaftlichen Betriebe sind häufig durch begrenzte Skaleneffekte, einen eingeschränkten Zugang zu Finanzmitteln und Technologien, Innovationsmöglichkeiten und Berufsausbildung zur Entwicklung der richtigen Fähigkeiten sowie eine höhere Abhängigkeit von Subventionen eingeschränkt, wodurch sie besonders anfällig für wirtschaftliche, ökologische oder klimabedingte Schocks sind.

Durch die Zusammenarbeit können Landwirte Marktkenntnisse gewinnen und gemeinsam mit ihren Kollegen bessere Entscheidungen treffen, Wissen austauschen, Ressourcen wie den Zugang zu neuen Technologien, Informationen und Schulungen bündeln, ihren Zugang zu Instrumenten des Risikomanagements verbessern und letztlich die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit ihrer Betriebe stärken, Risiken verringern und ihre Rentabilität steigern. Durch die Zusammenarbeit können Landwirte auch von GAP-Mitteln und den in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) verankerten Privilegien profitieren. Grundsätzlich müssen sich die Landwirte der Vorteile der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und der Zusammenarbeit bewusst sein und in der Lage sein, sich mit anderen Unternehmen in einem für sie geeigneten Kooperationsmodell zu engagieren.

Die GAP-Strategiepläne bieten die Möglichkeit, alle Formen von Kooperationsmaßnahmen zu unterstützen, die zur Erreichung der spezifischen Ziele der GAP als notwendig erachtet werden. Solche Maßnahmen können unter anderem Folgendes umfassen: Teilnahme an Qualitätsregelungen für Agrarlebensmittel; Gründung von Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden, kollektive Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen; kurze Lieferketten und lokale Märkte; Pilotprojekte; Projekte operationeller Gruppen (Europäische Innovationspartnerschaft), intelligente Dörfer, Einkaufsgemeinschaften, Maschinenringe; Partnerschaften zwischen landwirtschaftlichen Betrieben; Forstverwaltungspläne; Netzwerke und Cluster; soziale Landwirtschaft; gemeinschaftlich getragene Landwirtschaft; und Maßnahmen im Rahmen von LEADER.

Die zentrale Frage ist, wie die Mitgliedstaaten derzeit die Zusammenarbeit zwischen Landwirten fördern oder besser fördern könnten, um die Einkommen und die Widerstandsfähigkeit der Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen, insbesondere über EIP und LEADER hinaus.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Partnerschaften entstehen können (z. B. Vertrauen, Kooperationskultur, Kapazitätsaufbau, kollektive Risiken usw.)? Was brauchen Kleinbauern (z. B. Beratungsdienste, Unterstützung bei der Vorbereitung solcher kollektiver Maßnahmen usw.)? Was sind die Erfolgsfaktoren? Was sind die Hindernisse? Gibt es außerhalb der GAP inspirierende Initiativen, die als Vorbild für Ansätze innerhalb der GAP dienen könnten?

Ziele

Im Rahmen der aktuellen GAP und ihres Ziels, die langfristige Lebensfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors der EU sicherzustellen, verfolgt die TG folgende Ziele

  • Untersuchung der Erfolgsfaktoren für die Erschließung des Potenzials der Zusammenarbeit im Rahmen der GAP zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und des Wachstums von Unternehmen, insbesondere von Kleinbauern.
  • Untersuchung, wie landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeiten der Zusammenarbeit nutzen, um die Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, zu bewältigen.
  • Reflexion über die Effizienz der aktuellen GAP-Interventionen/Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Zusammenarbeit, Überlegungen dazu, wie solche Ansätze umgesetzt werden, wie sie verbessert oder neue entwickelt werden können.

Die TG wird aus einer kleinen (ca. 40), aber engagierten Gruppe von informierten und engagierten Interessenvertretern bestehen, darunter landwirtschaftliche Betriebe, Kleinbauern, Landwirte in benachteiligten Gebieten, landwirtschaftliche Berater, Verwaltungsbehörden, Zahlstellen, nationale Netzwerke und Forscher sowie andere relevante Interessengruppen. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Teilnahme an zwei Sitzungen und damit verbundenen Aktivitäten, um vielfältige Perspektiven und aktive Beiträge zur Erreichung der Ziele der TG zu gewährleisten.

  • Die erste Sitzung findet online am Donnerstag, 25. September 2025, statt.
  • Die zweite Sitzung findet persönlich am Donnerstag, 11. Dezember 2025, stat

Die Teilnahme an diesen Sitzungen ist kostenlos. Für die persönliche Teilnahme an der Sitzung können jedoch nur Reise- und Unterbringungskosten für TG-Mitglieder übernommen werden, die Landwirte, Landwirteorganisationen, lokale Aktionsgruppen von LEADER, europäische und nationale Nichtregierungsorganisationen, Forscher/Universitäten vertreten. Alle anderen TG-Mitglieder müssen ihre Reise- und Unterbringungskosten selbst tragen.

Die Sitzungen werden in englischer Sprache ohne Dolmetschung abgehalten.

Interessenbekundungen können bis spätestens 15. August 2025 über die Schaltfläche unten eingereicht werden.

Bekunden Sie Ihr Interesse bis zum 15. August 2025

Bei einer Überbelegung werden die Teilnehmer anhand der folgenden Kriterien ausgewählt:

Erforderlich

  • Erfahrung und/oder Kenntnisse im Bereich der Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere kleinen Betrieben.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu engagieren, zu netzwerken und effektiv auszutauschen.
  • Feste Verpflichtung zur Teilnahme an zwei Sitzungen der Themengruppe und den dazwischen liegenden Aktivitäten.
  • Vertretung von landwirtschaftlichen Betrieben, kleineren Landwirten, Landwirten in benachteiligten Gebieten, landwirtschaftlichen Beratern, Verwaltungsbehörden, Zahlstellen, nationalen Netzwerken und Forschern sowie anderen relevanten Interessenvertretern.
  • Fähigkeit, sich ohne Dolmetscher klar auf Englisch zu verständigen.

Wünschenswert

  • Verpflichtung, während der TG-Aktivitäten Entwürfe und Umsetzungsmodelle sowie bewährte Praktiken mit anderen Mitgliedern zu teilen.
  • Verpflichtung, die Ergebnisse der Themengruppe mit anderen Kollegen oder Netzwerken außerhalb der Themengruppe zu teilen.

Bitte beachten Sie, dass das EU-GAP-Netzwerk bei der Auswahl der Mitglieder der Themengruppe aus den Interessenbekundungen soweit möglich auch darauf achten wird, dass eine ausgewogene Vertretung der Mitgliedstaaten, Sektoren und Themen sowie der Geschlechter gewährleistet ist. Die erfolgreichen Bewerber werden so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 24. August 2025, eine Teilnahmebestätigung erhalten.

Da die Plätze begrenzt sind, werden erfolgreiche Bewerber im Interesse der Fairness gebeten, sich zur Teilnahme an den TG-Aktivitäten zu verpflichten. Im Falle unvorhergesehener Umstände müssen TG-Mitglieder die Organisatoren so schnell wie möglich informieren, wenn sie an einer TG-Sitzung nicht teilnehmen können. Nichtteilnahme ohne vorherige Ankündigung kann zum Ausschluss von zukünftigen Themengruppen und anderen Veranstaltungen des EU-GAP-Netzwerks führen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an thematicgroup2@eucapnetwork.eu.