Themengruppe „GAP-Strategiepläne: Begleitausschüsse“

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Gemäß der EU-Verordnung 2021/2115, die die Regeln für die Unterstützung der GAP-Strategiepläne (LSP) festlegt, wird erwartet, dass die Überwachung der LSP eine geteilte Verantwortung zwischen der nationalen Verwaltungsbehörde und einem nationalen Begleitausschuss ist, wobei letzterer auch für die Überwachung der Wirksamkeit der Umsetzung des LSP verantwortlich ist (gegebenenfalls einschließlich der Möglichkeit, regionale Begleitausschüsse innerhalb eines nationalen Rahmens einzurichten und zu bilden).

Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, die Geschäftsordnung und die Stellungnahmen des Begleitausschusses zu veröffentlichen und über seine Zusammensetzung zu entscheiden, wobei eine ausgewogene Vertretung der zuständigen Behörden, der zwischengeschalteten Stellen und der Vertreter der Partner gewährleistet sein muss.

Die Themengruppe bietet die Möglichkeit, auf den Impulsen der vorangegangenen Themengruppe zu GAP-Strategiepläne: Auf dem Weg zur Umsetzung aufzubauen, indem sie eine Auswahl von Interessenvertretern neben den Netzwerkunterstützungseinheiten (NSUs), Verwaltungsbehörden (MAs), regionalen Behörden und Zahlstellen (PAs) zusammenbringt, die an der Umsetzung der LSPs beteiligt sind. Dies ist eine Gelegenheit, Teil einer engagierten Gruppe von Experten und relevanten Interessenvertretern zu sein, die sich in einem echten EU-weiten Netzwerk engagieren, Erfahrungen austauschen und einen Beitrag zu umfassenderen politischen Überlegungen leisten.

Die Mitglieder werden sich über die Gestaltung und die Funktionsweise von Begleitausschüssen, als Teil einer umfassenderen Steuerung der LSP-Umsetzung, auf nationaler und subnationaler Ebene austauschen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Verwaltungsbehörden die Einbeziehung der für die EGFL-unterstützten Interventionen im Rahmen der LSP relevanten Interessenvertreter in die Begleitausschüsse des laufenden Programmplanungszeitraums sicherstellen werden.

Die Themengruppe (TG) wird den Mitgliedern auch die Möglichkeit bieten, zu untersuchen, wie integrativ die Begleitausschüsse sind, was die angemessene Vertretung des gesamten ländlichen Spektrums betrifft, z. B. in Bezug auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Alter, NRO oder Interessengruppen, die sich mit Umweltfragen befassen, sowie die Gewährleistung angemessener Kapazitäten innerhalb der Mitgliedschaft, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden, gleichberechtigt sind und vom Ausschuss als Ganzes geschätzt werden.

Die Ziele dieser TG sind:

  • Austausch von Erfahrungen mit der Einrichtung und Arbeitsweise der derzeitigen Begleitausschüsse, einschließlich Überlegungen zur Anwendung wichtiger Erkenntnisse aus früheren Programmplanungszeiträumen.
  • Ermittlung und Austausch möglicher bewährter Verfahren zu verschiedenen Aspekten der Arbeit der Begleitausschüsse (aus dem laufenden und früheren Programmplanungszeiträumen).
  • Verständnis, wie die nationalen Netzwerke die Arbeit der Begleitausschüsse wirksam unterstützen können.
  • Erarbeitung von Schlussfolgerungen, die die Mitgliedstaaten über die wirksame Einrichtung und Funktionsweise von Begleitausschüssen informieren und beraten sollen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns unter thematicgroup3@eucapnetwork.eu.

Sitzungen der thematischen Gruppe

Ressourcen

English language

BackgroundPaper - 1st Meeting TG Monitoring Committees

(PDF – 131.22 KB)


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