Transnational Cooperation
TNZ Factsheet – Niederlande
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Regeln und Förderkriterien für Projekte im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit (TNZ) in den Niederlanden.
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Diese Seite enthält Informationen zu den Regeln und Förderkriterien für Projekte im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit (TNZ) in den Niederlanden.
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Allgemeine Informationen
- Lokale Aktionsgruppen (LAG) könnten TNZ Anfang 2024 starten.
- Die Themen und Prioritäten der TNZ in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) werden von den LAGs als Teil ihrer LDS festgelegt.
- Das Budget für die TNZ in der LES wird von den LAGs als Teil ihrer LES festgelegt.
- Aufrufe für TNZ-Projekte werden von den LAGs festgelegt und nach ihrem eigenen Zeitplan veröffentlicht.
- Durchschnittliche (geplante) Zeit bis zur offiziellen Genehmigung: 3-6 Monate
Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien
Arten von förderfähigen Gebieten und Interessenvertretern
- Arten von Gebieten, die in einem TNZ-Projekt abgedeckt werden können, umfassen ländliche und nicht ländliche Gebiete in der EU.
- Arten von förderfähigen Partnern in einem TNZ-Projekt können LAGs in ländlichen Gebieten in der EU, lokale öffentliche oder private Partner (nicht LAG), die in einem LAG-Gebiet tätig sind, und andere öffentlich-private Partnerschaften in ländlichen und nicht ländlichen Gebieten in der EU sein.
- Arten von Interessenvertretern, die für vorbereitende Unterstützung für TNZ-Projekte in Frage kommen, sind lokale öffentliche oder private Partner (Nicht-LAG), die im Gebiet einer lokalen Aktionsgruppe tätig sind.
- Das Vorhandensein eines federführenden Partners ist keine Fördervoraussetzung für ein TNZ-Projekt.
Detaillierte Förderkriterien
- Förderkriterien für vorbereitende Maßnahmen für TNZ-Projekte: Die Kosten für vorbereitende Maßnahmen werden aus dem Verwaltungsbudget der LAGs bezahlt.
- Förderkriterien für TNZ-Projekte: Die Förderkriterien entsprechen denen für reguläre LEADER-Umsetzungsprojekte, mit Ausnahme des maximalen Prozentsatzes der öffentlichen Förderung, der für reguläre Projekte in der Regel bei 40-60 % liegt, für TNZ-Projekte jedoch bis zu 100 % betragen kann.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
- Förderfähige Kosten im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen zur vorbereitenden Unterstützung:
- Sitzungen
- Teilnahme an Veranstaltungen
- Studienreisen
- Durchführbarkeitsstudie für das TNZ-Projekt
- Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
- Beratungsleistungen
- Förderfähige Maßnahmen für TNZ-Projekte
- Sitzungen
- Teilnahme an Veranstaltungen
- Vorbereitung von Publikationen
- Studienbesuche
- Ausbildung
- gemeinsame Produkte
- gemeinsame Dienstleistungen
- gemeinsame Veranstaltungen
- Entwicklung von Websites
- Marketing und Werbung
- lokale Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem TNZ-Projekt stehen (z. B. lokale Veranstaltungen oder Kapazitätsaufbau für relevante lokale Interessenvertreter usw.)
- Förderfähige Kosten für TNZ-Projekte:
- Anteil der gemeinsamen Kosten für gemeinsame Veröffentlichungen und/oder Websites
- Miete von Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen
- Übersetzungskosten
- Dolmetscherhonorare
- Honorare für Beratungs- und Sachverständendienstleistungen
- Verpflegung
- Unterkunft
- Reisekosten
- Kauf von Ausrüstung für die Zwecke des Projekts
- Kosten für spezielles Projektpersonal (z. B. gemeinsamer Projektmanager)
- Ausgaben für lokale Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem TNZ-Projekt stehen
- Freiwilligenarbeit ist als Sachbeitrag mit einem Satz von 22 EUR pro Stunde förderfähig.
- Nicht förderfähige Kosten für TNZ-Projekte: Nicht förderfähige Kosten sind Gebühren für Genehmigungen (z. B. für die Ausrichtung von Veranstaltungen), Versicherungskosten und Zinsen.
- Die Verwendung vereinfachter Kostenoptionen (SCO) für TNZ: SCO können für die Durchführung von TNZ-Projekten verwendet werden. Es gibt drei Arten von SCO:
- Berechnung der Personalkosten pro Stunde
- SCO Arbeitskosten (Option mit 23 % Pauschalbetrag zur Deckung der Arbeitskosten des eigenen Personals)
- SCO sonstige Ausgaben (Option mit 40 % Pauschalbetrag zur Deckung aller Ausgaben außer Arbeitskosten). Pauschalbetrag von 19 % der Gesamtkosten für externe Dienstleistungen und Personalkosten oder Pauschalbetrag von 40 % der förderfähigen Personalkosten des Projekts.
Erforderliche Dokumente, die zusammen mit einem Antrag für ein TNC-Projekt einzureichen sind
- Projektplan
- Projektbudget
- Finanzierungsplan
- Kooperationsvereinbarung
Finanzielle Informationen
- Gesamte öffentliche Ausgaben für TNZ-Projekte im Rahmen der GAP-Strategiepläne (LSP): nicht angegeben
- Mindestbetrag der Unterstützung für ein TNZ-Projekt: unterschiedlich je nach LAG, in der Regel 25 000 EUR
- Höchstbetrag der Unterstützung für ein TNZ-Projekt: unterschiedlich je nach LAG, in der Regel 125 000 EUR
- Höchstsatz der öffentlichen Unterstützung für TNZ-Projekte: 100 %