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Lernportal - Planung von Bewertungen

Warum ist die Planung von Bewertungen wichtig? Wie ist ein Evaluierungsplan für einen GAP-Strategieplan aufgebaut? Welche spezifischen Aspekte eines GAP-Strategieplans müssen bewertet werden? Wann findet die Bewertung eines GAP-Strategieplans statt? Welches sind die Schlüsselkomponenten eines umfassenden Rahmens für die Bewertung von GAP-Strategieplänen?

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Grundlagen

Warum bewerten wir die GAP-Strategiepläne?

Bewertungen werden durchgeführt, weil sie einen erheblichen Nutzen für eine bessere und effizientere Planung und Umsetzung der Politik bieten. Genauer gesagt sind die Bewertungen der GAP-Strategiepläne nützlich für:

  • Nachweis der Fortschritte und Errungenschaften eines GAP-Strategieplans und Rechtfertigung des Einsatzes seiner Mittel.
  • Bereitstellung von Informationen, die die Ausrichtung der Interventionen verbessern und somit die Effizienz der Politik erhöhen.
  • Sicherstellung von Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Umsetzung eines GAP-Strategieplans.
  • Sie dienen als Kommunikationskanal zwischen der Verwaltungsbehörde und der Europäischen Kommission sowie den wichtigsten Interessenvertretern, die an der Gestaltung und Umsetzung des Plans beteiligt sind.
  • Bereitstellung von Nachweisen und einer soliden analytischen Grundlage für die Gestaltung künftiger Pläne und Strategien.

Einen kontinuierlichen Lern- und Verbesserungsprozess darstellen, der zu einem höheren Qualitätsniveau bei der Umsetzung und künftigen Gestaltung des Plans beiträgt.

Wie wird geplant?

Ein Evaluierungsplan ist ein schriftliches Dokument, das beschreibt, wie Sie Ihren GAP-Strategieplan bewerten werden und wie Sie die Bewertungsergebnisse zur Verbesserung der Umsetzung und Entscheidungsfindung nutzen wollen. Der Plan verdeutlicht, wie Sie das „Was“, „Wie“ und „Warum“ für einen GAP-Strategieplan beschreiben werden.

Für die neue GAP ist der Evaluierungsplan das Instrument für die Mitgliedstaaten, um die Bewertungen ihrer GAP-Strategiepläne zu strukturieren, zu verwalten und zu lenken. Er trägt auch dazu bei, ein gemeinsames Verständnis von Bewertungsbedarf, -zielen, -zuständigkeiten und -aufgaben zu erreichen und gleichzeitig zur Ermittlung geeigneter Daten und Ressourcen beizutragen. Es schafft größere Transparenz und die Möglichkeit, die künftige Politikgestaltung zu steuern.

Die Evaluierungspläne werden dem Begleitausschuss spätestens ein Jahr nach der Genehmigung eines GAP-Strategieplans vorgelegt. Die Europäische Kommission muss die Evaluierungspläne nicht genehmigen, nimmt sie aber zur Kenntnis. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission nach einer Prüfung durch den Begleitausschuss und spätestens einen Monat vor der jährlichen Überprüfungssitzung Informationen über die Bewertungstätigkeiten und -ergebnisse mit. Der Kommission sind unter anderem folgende Informationen zu übermitteln:

  • Informationen über die Bewertungstätigkeiten und -ergebnisse (d.h. Fortschritte bei der Durchführung der Bewertungen, Zusammenfassungen der Bewertungen und Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen).
  • Und alle Änderungen am Bewertungsplan selbst.

Der Evaluierungsplan stellt sicher, dass:

  • Alle geeigneten Bewertungen durchgeführt werden.
  • Ausreichende und geeignete Ressourcen zur Verfügung stehen, um alle erforderlichen Bewertungen durchzuführen.
  • Die für die Bewertungen erforderlichen Daten stehen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Der Evaluierungsplan ermöglicht es den Mitgliedstaaten also,:

  • Die Planung und Strukturierung von Bewertungen eines GAP-Strategieplans zu verbessern.
  • Die Ausrichtung der Überwachungs- und Bewertungstätigkeiten zu verbessern, eine klare Verbindung zwischen ihnen herzustellen und sie auf die vorrangigen Bedürfnisse der verschiedenen Interessenvertreter, die an einem GAP-Strategieplan beteiligt sind, abzustimmen.
  • Verbesserung der Nutzung von Bewertungsergebnissen sowie ihrer effektiven Integration, Kommunikation und Verbreitung.

Wie in Artikel 140 der Verordnung (EU) 2021/2115 dargelegt, verbessern Bewertungen die Qualität der Konzeption und Umsetzung der Pläne. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre GAP-Strategiepläne während und nach dem Durchführungszeitraum zu bewerten (Ex-post-Evaluierung).

Um die Anforderungen an die Bewertung zu erfüllen, müssen die Mitgliedstaaten einen Bewertungsplan erstellen, der die in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 der Kommission aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt. Der Evaluierungsplan enthält unter anderem Angaben zu den geplanten Bewertungen während des Durchführungszeitraums von 2023 bis 2027 und für die Ex-post-Evaluierung im Jahr 2031.

Was soll bewertet werden?

Die Mitgliedstaaten bewerten jedes spezifische GAP-Ziel (insgesamt 10) mindestens einmal während des Durchführungszeitraums, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der Interventionslogik eines GAP-Strategieplans.

Die spezifischen Ziele können einzeln oder in Gruppen bewertet werden (d. h. umfassende Bewertungen, die mehrere Ziele abdecken), je nach der erforderlichen Interventionslogik. Wenn ein spezifisches Ziel während des Durchführungszeitraums nicht bewertet wird, sollten die Mitgliedstaaten eine Begründung dafür liefern.

Spezifische Interventionen oder Themen werden entsprechend dem Bewertungsbedarf jedes Mitgliedstaats, der Interventionslogik seines GAP-Strategieplans und dem Stand der Umsetzung selbst bewertet.

Zu den spezifischen Bewertungsthemen gehören:

  • Identifizierung des LEADER-Mehrwerts
  • Nationale GAP Netzwerke
  • Das landwirtschaftliche Wissens- und Informationssystem (AKIS)
  • Klimaarchitektur und Umwelt

Die Vereinfachung der Verwaltungslasten für die Begünstigten ist ebenfalls ein mögliches Thema für eine Effizienzbewertung.

Wann soll bewertet werden?

Im Zeitraum von 2023 bis 2027 werden die Kommission und die Mitgliedstaaten zwei Arten von Bewertungen durchführen müssen:

  • Bewertungen, die während des Durchführungszeitraums des Programmplanungszeitraums 2023–2027 der GAP durchgeführt werden.
  • Eine Ex-post-Evaluierung, die bis zum 31. Dezember 2031 abgeschlossen sein muss.

Die Bewertungen sollten während des Durchführungszeitraums geplant werden, damit die Ergebnisse rechtzeitig für die Diskussionen über die folgenden Programmplanungszeiträume (d. h. nach 2027) sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, für ihre Bewertungen auch die verfügbaren Daten aus dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum 2014–2022 zu verwenden.

Schritt für Schritt

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, einen Rahmen für die Bewertung zu schaffen. Typische Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Bewertungsrahmen sind:

  • Verwendung relevanter Bewertungskriterien unter Berücksichtigung des Umfangs, der Art und der Inanspruchnahme der Maßnahmen eines GAP-Strategieplans. Die Kriterien sind Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten die Auswirkungen auch in Bezug auf ihren Beitrag zur Erreichung der allgemeinen und spezifischen Ziele eines GAP-Strategieplans anhand von Wirkungsindikatoren bewerten. Dies bedeutet, dass, wenn ein spezifisches Ziel nicht behandelt wird, keine Verpflichtung besteht, die Auswirkungen zu bewerten. Es muss jedoch eine Begründung geliefert werden. Die Gesamtauswirkungen des GAP-Strategieplans werden erst bei der Ex-post-Evaluierung (d. h. 2031) bewertet.
  • Gegebenenfalls ist der territoriale Anwendungsbereich der Interventionen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Interventionen, die nicht auf nationaler, sondern auf lokaler oder regionaler Ebene durchgeführt werden.
  • Identifizieren Sie die wichtigsten Bewertungselemente, die bewertet werden sollen (z. B. für die Bewertungskriterien der Wirksamkeit enthält Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 der Kommission weitere Spezifikationen, insbesondere für jedes spezifische Ziel, in denen die wichtigsten Bewertungselemente sowie Erfolgsfaktoren genannt werden. Für die anderen Bewertungskriterien enthält Anhang I jedoch keine Vorgaben).
  • Formulierung von Bewertungsfragen und Erfolgsfaktoren zur Beurteilung der Bewertungskriterien Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert (Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 der Kommission enthält Empfehlungen für Erfolgsfaktoren). Im vorangegangenen Programmplanungszeitraum der GAP (2014–2022) gab es 30 EU-weit einheitliche Bewertungsfragen, begleitet von Beurteilungskriterien für Schwerpunktbereiche und für die Programmebene. Für die GAP 2023–2027 kann ein Mitgliedstaat seine eigenen Bewertungsfragen für die Beurteilung der oben genannten Bewertungskriterien entwickeln.
  • Berücksichtigung aller relevanten gemeinsamen Indikatoren (Output, Ergebnis, Auswirkungen und Kontext) für die Analyse der Auswirkungen eines GAP-Strategieplans auf die spezifischen Ziele. Die Nettoauswirkungen sollten für die einzelnen Wirkungsindikatoren (aufgeführt in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 der Kommission) berechnet werden.
  • Falls erforderlich, sollten zusätzliche relevante Informationen (quantitativ und qualitativ) und zusätzliche Indikatoren als die üblichen verwendet werden, um relevante Schlussfolgerungen über die Auswirkungen eines GAP-Strategieplans zu ziehen.

Im Rechtsrahmen wird der Begriff „soweit relevant“ an verschiedenen Stellen verwendet, wenn es darum geht, was und wie bewertet werden soll. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten alle relevanten Aspekte berücksichtigen sollten. Einige Aspekte können immer relevant sein (z.B. LEADER-Mehrwert), die in allen GAP-Strategieplänen enthalten sind und daher von allen Mitgliedstaaten bewertet werden sollten. Andere Aspekte können in einigen Mitgliedstaaten relevant sein (z. B. ist der territoriale Geltungsbereich in regionalisierten Mitgliedstaaten relevanter als in nicht regionalisierten Mitgliedstaaten).

Gliederung des Evaluierungsplans

Die sieben Abschnitte eines Evaluierungplans sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Für jeden Abschnitt werden Mindest- und zusätzliche Inhalte vorgeschlagen, die auf Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 der Kommission basieren. Die Mitgliedstaaten können die Reihenfolge der Abschnitte des Evaluierungsplans entsprechend ihren Bedürfnissen ändern, d. h. man könnte argumentieren, dass die Erfassung der Interessenvertreter an erster Stelle steht, da die Interessenvertreter konsultiert werden müssen, um ihre Bedürfnisse zu erfassen, während gleichzeitig einige Interessenvertreter auch eine Rolle bei der Bereitstellung von Daten oder bei der Ermittlung von Bewertungsthemen spielen können.

Abschnitt des Evaluierungsplans Mindestinhalt (Verordnung) Zusätzlicher Inhalt (empfohlen)
1. Zielsetzung und Bedarf
  • Objektive Bewertungen und Bedarf
  • Sicherstellen, dass ausreichende Aktivitäten durchgeführt werden
  • Bewertungsaktivitäten
  • Themen der Bewertung
2. Steuerung und Koordinierung
  • Regelungen für Überwachung und Bewertung (M&E)
  • Hauptorgane und Zuständigkeiten
  • Strukturen zur effektiven Verwaltung der Planung, Durchführung und Qualität von Bewertungen
3. Kartierung der Interessenvertreter
  • Beschreibung der relevanten Interessenvertreter
  • Bedürfnisse der Interessenvertreter
  • Notwendigkeit des Aufbaus von Kapazitäten
  • Karte der Interessenvertreter
  • Klassifizierung der Interessenvertreter
  • Wie man die Karte der Interessenvertreter nutzt
4. Zeitplan

Planung von Bewertungen:

  • Beitrag zu den GAP-Zielen während des Durchführungszeitraums
  • Bewertung von spezifischen Themen
  • Begleitende Studien und andere Forschungs- und Analysetätigkeiten

Zeitplan für die Bewertungen, einschließlich aller Arten von Bewertungsaktivitäten:

  • Bewertungen
  • Studien zur Unterstützung der Bewertung
  • Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten
  • Entwicklung von Überwachungssystemen
5. Daten und Informationen
  • Vorkehrungen für die Verfügbarkeit von Daten
  • Datenquellen
  • Institutionelle Vorkehrungen für die Datenbereitstellung und Datenqualität
  • Identifizierung von Datenlücken und Abhilfemaßnahmen bei deren Beseitigung
  • Rechtzeitig einsatzbereite Datensysteme

Ein allgemeiner Bewertungsrahmen zur Ermittlung von Datenlücken, der Folgendes umfasst:

  • Indikative Bewertungsfragen
  • Erfolgsfaktoren
  • Indikatoren
  • Datenquellen
6. Kommunikation und Follow-up
  • Ansatz für die Verbreitung der Ergebnisse der Bewertung an die Zieladressaten
  • Mechanismen zur Weiterverfolgung der Verwendung der Bewertungsergebnisse
  • Beschreibung des Kommunikationsplans
  • Ziele für die Kommunikation der Bewertungen
  • Rolle der nationalen GAP-Netzwerke
7. Ressourcen, technische Unterstützung und Aufbau von Kapazitäten
  • Beschreibung der für die Umsetzung des Bewertungsplans erforderlichen Ressourcen (Verwaltungskapazität, Daten, finanzielle Mittel und IT-Bedarf)
  • Beschreibung der Umsetzung der Programmunterstützung (d.h. technische Unterstützung, Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten, Unterstützung der LAGs bei der Bewertung)
  • Strukturierter Plan zum Aufbau von Kapazitäten für die LAGs zur Bewertung der lokalen Entwicklungsstrategien

Verbindungen zwischen den verschiedenen Abschnitten des Evaluierungsplans

Verbindungen zwischen den verschiedenen Abschnitten des Evaluierungsplans

Links between different sections of the evaluation plan

Die Abbildung veranschaulicht die Zusammenhänge zwischen den sieben Kapiteln eines Evaluierungsplans im Programmplanungszeitraum 2023-2027 der Gemeinsamen Agrarpolitik: Governance und Koordinierung, Kartierung der Interessenvertreter, Bedarf und Ziele, Zeitplan, Daten und Informationen, Ressourcen (technische Unterstützung und Aufbau von Kapazitäten), Kommunikation und Follow-up. Die einzelnen Kapitel sind miteinander verbunden und gewährleisten einen umfassenden und koordinierten Ansatz zur Bewertung der Umsetzung des GAP-Strategieplans und seiner Auswirkungen. Die Bestandsaufnahme der Interessenvertreter hat Einfluss auf die Ermittlung der Bewertungsbedürfnisse und -ziele, die wiederum die Entwicklung des Zeitplans für die Bewertung, die Datenerfassung und die Zuweisung von Ressourcen für die Bewertung leiten. Effektive Kommunikation und Follow-up gewährleisten die Einbindung der Interessenvertreter, während die Steuerung und Koordinierung der Bewertung die notwendige Übersicht bietet, um alle Komponenten des Bewertungsplans zu integrieren und aufeinander abzustimmen.

Wichtigste Punkte zum Mitnehmen

  • Die Bewertung von GAP-Strategieplänen ist von entscheidender Bedeutung für den Nachweis von Fortschritten und die Gewährleistung von politischer Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert.
  • Ein Evaluierungsplan muss die Ziele, die Methodik und die Bedeutung des Bewertungsprozesses klar umreißen.
  • Die Bewertungen sollten sich auf die einzelnen spezifischen Ziele eines GAP-Strategieplans konzentrieren, sie einzeln oder in Gruppen bewerten und jedes nicht bewertete Ziel begründen.
  • Bewertungen werden während des Durchführungszeitraums (2023–2027) durchgeführt, wobei eine abschließende Ex-post-Evaluierung bis zum 31. Dezember 2031 erwartet wird.
  • Ein solider Bewertungsrahmen sollte relevante Kriterien und Bewertungsfragen enthalten sowie den territorialen Geltungsbereich und die Verwendung gemeinsamer Indikatoren berücksichtigen.

Aus der Praxis lernen

Veröffentlichte Evaluierungspläne der Mitgliedsstaaten

Mitgliedstaat Online-Zugang
Belgien (Flandern) Website besuchen
Belgium (Wallonia) Der Plan zur Bewertung ist auf der Website der Verwaltungsbehörde nicht verfügbar.
Bulgarien Website besuchen
Dänemark Der Plan zur Bewertung ist auf der Website der Verwaltungsbehörde nicht verfügbar.
Deutschland Website besuchen
Österreich Website besuchen
Zypern Website besuchen
Tschechische Republik Website besuchen
Estland Website besuchen
Griechenland Website besuchen
Spanien Website besuchen
Finnland Website besuchen
Frankreich Website besuchen
Ungarn Website besuchen
Kroatien Website besuchen
Italien Website besuchen
Irland Website besuchen
Litauen Website besuchen
Luxemburg Website besuchen
Lettland Website besuchen
Malta Der Plan zur Bewertung ist auf der Website der Verwaltungsbehörde nicht verfügbar.
Polen Website besuchen
Niederlande Website besuchen
Portugal Website besuchen
Rumänien Website besuchen
Slowakei Website besuchen
Slowenien Website besuchen
Schweden Der Plan zur Bewertung ist auf der Website der Verwaltungsbehörde nicht verfügbar.

Schulungsmaterial

Wichtige Bewertungskonzepte für 2023–2027 auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2022/1475 in Bezug auf die Bewertung von GAP-Strategieplänen und Evaluatoren (Zweck, Struktur und Inhaltsverzeichnis), gemäß den Leitlinien des Europäischen Evaluierungs-Helpdesk für die GAP zum Evaluierungsplan.

English language

Presentation on the ‘Evaluation of CAP Strategic Plans. Evaluation WORKS (2023)’

(PPTX – 12.24 MB)

Weiterführende Literatur

Publikation - Häufig gestellte Fragen |

Leitlinien: Gestaltung von Evaluierungsplänen