TNZ Factsheet – Deutschland
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Regeln und Förderkriterien für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit (TNZ) in Deutschland.
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Dieses Factsheet beschreibt die Regeln für LEADER TNZ in Deutschland.
Die Informationen können mit der Funktion „Diese Seite übersetzen“ am Ende der Seite in alle EU-Sprachen übersetzt werden. Sie können das TNZ-Factsheet (oder jede Seite dieser Website) auch ausdrucken oder mit der rechten Maustaste als PDF-Datei speichern.
Bei Fragen oder Aktualisierungen wenden Sie sich bitte an leader@eucapnetwork.eu.
Deutschland ist eine Bundesrepublik, die aus 13 Bundesländern besteht. Jedes Bundesland ist für die Umsetzung von LEADER in seinem eigenen Gebiet verantwortlich. Die Informationen in diesem Factsheet beziehen sich auf die Regeln und Kriterien, die in den meisten Bundesländern gelten.
Allgemeine Informationen
- Lokale Aktionsgruppen (LAG) konnten unmittelbar nach ihrer Genehmigung mit Aktivitäten im Rahmen der Transnationalen Zusammenarbeit (TNZ) beginnen, die in einigen Regionen 2023 starteten und in der ersten Hälfte des Jahres 2024 abgeschlossen wurden. Aktivitäten = erste Maßnahmen zur Einleitung der TNZ
- Die TNZ-Themen und -Prioritäten in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) werden in den meisten deutschen Bundesländern von den LAG im Rahmen ihrer LES festgelegt. Häufig wird erwartet, dass die Berücksichtigung von TNZ in einer LES ein positiver Aspekt bei der Auswahl der LAG ist.
- Das TNZ-Budget in der LES wird in den meisten deutschen Bundesländern von den LAGs als Teil ihrer LES festgelegt. Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen die Verwaltungsbehörden ein TNZ-Budget innerhalb des insgesamt zugewiesenen Budgets festlegen.
- Aufrufe zur Einreichung von TNZ-Projekten: In den meisten deutschen Bundesländern werden die Aufrufe von den LAG festgelegt und nach ihrem eigenen Zeitplan veröffentlicht oder sind fortlaufend offen. In den meisten Fällen folgen diese Aufrufe dem Zeitplan und dem Verfahren der normalen Aufrufe für Nicht-TNZ-Projekte.
- Durchschnittliche (geplante) Zeit bis zur offiziellen Genehmigung: 3-6 Monate
- Die Verwaltungsbehörde (MA) veröffentlicht keine Liste möglicher Themen für die Zusammenarbeit im LSP oder anderen offiziellen Dokumenten. Es gibt keine von der MA im Voraus festgelegten Themen, aber natürlich müssen die Themen mit den im LES beschriebenen Aktionsbereichen übereinstimmen.
- Leitlinien für TNZ in LEADER/CLLD für den Programmplanungszeitraum 2023-2027 in deutscher Sprache verfügbar. Deutschland verweist auf bestehende Leitlinien der Europäischen Kommission, die ins Deutsche übersetzt wurden.
Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien
Arten von förderfähigen Gebieten und Interessenvertretern
- Arten von Gebieten, die in einem TNZ-Projekt abgedeckt werden können, sind ländliche und nicht ländliche Gebiete in der EU sowie ländliche Gebiete in Drittländern (Nicht-EU-Länder).
- Zu den förderfähigen Partnern in einem TNZ-Projekt können LAGs in ländlichen Gebieten der EU gehören. Andere Optionen sind nicht ausgeschlossen, aber sehr selten.
- Zu den Interessenvertretern, die für eine vorbereitende Unterstützung für TNZ-Projekte in Frage kommen, gehören in erster Linie LAGs, andere sind jedoch nicht ausgeschlossen.
- Das Vorhandensein eines LEADER-Partners ist eines der Förderkriterien für ein TNZ-Projekt.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
- Förderfähige Kosten im Zusammenhang mit vorbereitenden Unterstützungsmaßnahmen: (vorläufig)
- Sitzungen, Netzwerken, Schulungen
- Teilnahme an Veranstaltungen
- Studienreisen
- Durchführbarkeitsstudie für das TNZ-Projekt
- Dolmetschen und Übersetzen
- Reisekosten
- Externe Verwaltungskosten
- Förderfähige Maßnahmen für TNZ-Projekte (vorläufig)
- Gemeinsame Produkte
- Gemeinsame Dienstleistungen
- Gemeinsame Veranstaltungen
- Entwicklung von Websites
- Marketing und Werbung
- Lokale Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem TNZ-Projekt (z. B. lokale Veranstaltungen oder Kapazitätsaufbau für relevante lokale Interessenvertreter usw.)
- Förderfähige Kosten für TNZ-Projekte: (vorläufig, indirekte Kosten meist pauschal in Höhe von 15 % der direkten Kosten)
- Anteil der gemeinsamen Kosten für gemeinsame Veröffentlichungen und/oder Websites
- Anschaffung von Ausrüstung für die Zwecke des Projekts
- Ausgaben für lokale Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem TNZ-Projekt
- Indirekte Kosten:
- Miete von Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen
- Übersetzungskosten
- Dolmetscherhonorare
- Verpflegung (nicht in allen Fällen)
- Unterkunft
- Reisekosten (nicht in allen Fällen und nur im direkten Zusammenhang mit dem Projekt)
- Nicht förderfähige Kosten für TNZ: Kosten für Maßnahmen auf lokaler Ebene ohne direkten Bezug zur TNZ. Alle Arten von Kosten, die im GAP-Strategieplan, Kapitel 4.7.1, im Zusammenhang mit LEADER generell als nicht förderfähig erklärt werden: alle Arten von finanziellen Kosten wie Zinsen für Schulden, Grundstückserwerb im Allgemeinen oder die laufenden Kosten eines Investitionsvorhabens.
- Die Verwendung vereinfachter Kostenoptionen (SCO) für TNZ: SCO können für die vorbereitende Unterstützung von TNZ verwendet werden. In diesem Zusammenhang können Standard-Einheitskosten für Personalkosten angewandt werden.
Erforderliche Dokumente, die zusammen mit einem Antrag für ein TNC-Projekt einzureichen sind
Die gleichen regulären Unterlagen, die für Anträge für lokale Standardprojekte außerhalb der TNZ erforderlich sind, mit einigen zusätzlichen Informationen über die Aufteilung der Projektkosten und die Genehmigung der Teile des Projekts, die den Partnern der antragstellenden LAG gehören, durch die zuständigen nationalen Behörden.
Finanzielle Informationen
- Gesamte öffentliche Ausgaben für TNZ-Projekte im GAP-Strategieplan (LSP): Diese können zwischen den Bundesländern oder sogar auf Ebene der LAG variieren. Auf Bundesebene können sie sehr unterschiedlich sein, sogar auf LAG-Ebene. Manchmal wird eine Obergrenze festgelegt
- Der maximale Anteil der öffentlichen Förderung kann zwischen den Bundesländern variieren. Die LAG können dies innerhalb bestimmter Obergrenzen festlegen.
- Für die vorbereitende Unterstützung von TNZ-Projekten: 20-95 % (meist 80 % Obergrenze)
- Für TNZ-Projekte: 20-95 % (und je nach Wettbewerbsregeln meist 80 % Obergrenze)