Transnational Cooperation

TNZ Factsheet – Kroatien

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Regeln und Förderkriterien für Projekte im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit (TNZ) in Kroatien.

Dieses Factsheet beschreibt die Regeln für LEADER TNZ in Kroatien.

Die Informationen können mit der Funktion „Diese Seite übersetzen“ am Ende der Seite in alle EU-Sprachen übersetzt werden. Sie können das TNZ-Factsheet (oder jede Seite dieser Website) auch ausdrucken oder mit der rechten Maustaste als PDF-Datei speichern.

Bei Fragen oder Aktualisierungen wenden Sie sich bitte an leader@eucapnetwork.eu.

Allgemeine Informationen

  • Lokale Aktionsgruppen (LAG) könnten in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 mit Aktivitäten im Rahmen der Transnationalen Zusammenarbeit (TNZ) beginnen.
  • Die Themen und Prioritäten der TNZ in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) werden von den LAG im Rahmen ihrer LES festgelegt.
  • Die Budgets für die TNZ in der LES werden von den LAG im Rahmen ihrer LES festgelegt.
  • Aufrufe zur Einreichung von TNZ-Projekten: Die LAGs legen die Aufrufe fest, wählen TNZ-Projekte aus und leiten diese zur endgültigen Genehmigung an die Zahlstelle weiter.
  • Durchschnittliche (geplante) Zeit bis zur offiziellen Genehmigung der von den LAGs ausgewählten TNZ-Projekte: 3-6 Monate.

Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien

Arten von förderfähigen Gebieten und Interessenvertretern

  • Arten von Gebieten, die in einem TNZ-Projekt abgedeckt werden können, umfassen nur ländliche Gebiete in der EU.
  • Arten von förderfähigen Partnern in einem TNZ-Projekt umfassen nur LAGs in ländlichen Gebieten in der EU.
  • Arten von Interessenvertretern, die für vorbereitende Unterstützung für TNZ-Projekte in Frage kommen, umfassen nur LAGs.
  • Das Vorhandensein eines federführenden Partners ist eines der Förderkriterien für ein TNZ-Projekt.

Detaillierte Förderkriterien

  • Förderkriterien für vorbereitende Maßnahmen für TNZ-Projekte: Die Verordnung zur Durchführung der LDS der LAGs im Zeitraum 2023-2027 enthält nur allgemeine Förderkriterien (die auch für TNZ-Projekte gelten).
  • Förderkriterien für TNZ-Projekte: Die Verordnung zur Durchführung der LDS der LAGs 2023-2027 enthält nur allgemeine Förderkriterien (die auch für TNZ-Projekte gelten).

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

  • Förderfähige Kosten im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen zur vorbereitenden Unterstützung:
    • Sitzungen
    • Teilnahme an Veranstaltungen
    • Studienreisen
    • Machbarkeitsstudie für das TNZ-Projekt
    • Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
    • Beratungsleistungen
  • Kapitel 4.7.1. des LSP und die Verordnung zur Umsetzung der LDS der LAGs im Zeitraum 2023–2027 enthalten eine Liste der nicht förderfähigen Kosten für Maßnahmen im ländlichen Raum (die auch für TNZ-Projekte gelten). Förderfähige Maßnahmen/Kosten sind nicht aufgeführt. Die genannten Aktivitäten/Kosten sind akzeptabel.
  • Förderfähige Maßnahmen für TNZ-Projekte
    • Sitzungen
    • Teilnahme an Veranstaltungen
    • Erstellung von Publikationen
    • Studienbesuche
    • Schulungen
    • gemeinsame Produkte
    • gemeinsame Dienstleistungen
    • gemeinsame Veranstaltungen
    • Entwicklung von Websites
    • Marketing und Werbung
    • lokale Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem TNZ-Projekt stehen (z. B. lokale Veranstaltungen oder Kapazitätsaufbau für relevante lokale Interessenvertreter usw.)
    • sonstige Investitionen
  • Kapitel 4.7.1. des LSP und die Verordnung zur Umsetzung der LDS der LAGs im Zeitraum 2023–2027 enthalten eine Liste der nicht förderfähigen Kosten für Maßnahmen im ländlichen Raum (die auch für TNZ-Projekte gelten). Förderfähige Maßnahmen/Kosten sind nicht aufgeführt. Die genannten Aktivitäten/Kosten sind akzeptabel.
  • Förderfähige Kosten für TNZ-Projekte:
    • Anteil der gemeinsamen Kosten für gemeinsame Veröffentlichungen und/oder Websites
    • Miete von Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen
    • Übersetzungskosten
    • Dolmetscherkosten
    • Kosten für Beratungs- und Sachverständendienstleistungen
    • Verpflegung
    • Unterkunft
    • Reisekosten
    • Kauf von Ausrüstung für die Zwecke des Projekts
    • Kosten für spezielles Projektpersonal (z. B. gemeinsamer Projektmanager)
    • Ausgaben für lokale Maßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit dem TNZ-Projekt stehen
  • Kapitel 4.7.1. des LSP und die Verordnung zur Umsetzung der LDS der LAG in den Jahren 2023–2027 enthalten eine Liste der nicht förderfähigen Kosten für Interventionen im ländlichen Raum (die auch für TNZ-Projekte gelten). Förderfähige Maßnahmen/Kosten sind nicht aufgeführt. Die genannten Aktivitäten/Kosten sind zulässig.
  • Nicht förderfähige Kosten für TNZ:
  • Kapitel 4.7.1. des LSP und die Verordnung zur Umsetzung der LDS der LAGs für den Zeitraum 2023–2027 enthalten eine Liste der nicht förderfähigen Kosten für Maßnahmen im ländlichen Raum (die auch für TNZ-Projekte gelten). Förderfähige Maßnahmen/Kosten sind nicht aufgeführt. Die genannten Aktivitäten/Kosten sind akzeptabel.
  • Beispiele für nicht förderfähige Kosten sind: nicht erstattungsfähige Steuern, Zinskosten, Gerichtskosten, gebrauchte Ausrüstung, eigene Arbeitskosten, Abschreibungen, Geldstrafen usw.

Erforderliche Dokumente, die zusammen mit einem Antrag für ein TNC-Projekt einzureichen sind

LAGs müssen der PA folgende Unterlagen vorlegen:

  • Projektplan
  • Dokument der zuständigen Behörde über die Auswahl der LAG
  • Partnerschaftsvereinbarung
  • Projektbeschreibung
  • spezifische Unterlagen je nach Projekt

Finanzielle Informationen

  • Maximaler Förderbetrag für ein TNZ-Projekt: bis zu 200 000 EUR
  • Maximaler Anteil der öffentlichen Förderung für TNZ-Projekte: 100 %