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Frauen innerhalb der neuen GAP

Laut Daten der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2021 stellen Frauen etwa 30 % aller Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei, wobei es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt.

a woman in a hat and a backpack looking at a tablet in front of the sunset for 'Women in the new CAP'

Laut Daten der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2021 stellen Frauen etwa 30 % aller Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei, wobei es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. So sind beispielsweise in Österreich 40 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft Frauen, in Irland dagegen nur 15 %. Die Daten zeigen auch, dass etwa ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU von Frauen geleitet wird. Allerdings sind nur 4,2 % der Betriebsleiterinnen unter 35 Jahre alt, während 42 % über 65 Jahre alt sind, so dass sich die Kluft zwischen den Geschlechtern in den kommenden Jahren noch vergrößern könnte. Zwar sind die Beschäftigungsquoten in den letzten Jahren gestiegen, aber in allen Mitgliedstaaten weisen Frauen in ländlichen Gebieten eine durchweg niedrigere Beschäftigungsquote und ein geringeres Einkommen auf als Männer. Außerdem arbeiten Frauen auf dem Lande häufiger als Männer in der Schattenwirtschaft und auf Teilzeitbasis. Deshalb hat sich die EU dazu verpflichtet, Landwirtinnen zu unterstützen, z. B. durch die Bereitstellung von Mitteln für die ländliche Entwicklung, um jungen Frauen den Einstieg in die Landwirtschaft zu erleichtern.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union. Die Europäische Kommission verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter. Für den Zeitraum 2020-2025 wurde eine Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter entwickelt. Eines der Hauptziele ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an allen Wirtschaftssektoren, einschließlich der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung.

Die GAP für den Zeitraum 2023-2027 legt einen stärkeren Schwerpunkt auf die Förderung der Beteiligung von Frauen an der sozioökonomischen Entwicklung ländlicher Gebiete, mit besonderem Augenmerk auf deren wichtige Rolle in der Landwirtschaft. Zum ersten Mal in der Geschichte der GAP nimmt eines ihrer Ziele (Ziel Nummer 8) ausdrücklich Bezug auf Frauen, indem es die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen in der Landwirtschaft, fördert. Die Mitgliedstaaten müssen daher die Situation von Frauen in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten bewerten und die damit verbundenen Herausforderungen in ihren Strategieplänen berücksichtigen. Mit Mitteln aus der GAP und anderen Finanzierungsquellen werden:

  • Investitionen in Infrastruktur und Dienstleistungen zur Förderung der sozialen Eingliederung von Frauen,
  • Anreize für lokale Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen,
  • mehr Unterstützung und Anreize für Landwirtinnen,
  • eine Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Krediten für unternehmerische Aktivitäten, und
  • eine Stärkung der Rolle von Frauen bei der Entscheidungsfindung gefördert.

Darüber hinaus wird die Überwachung der Umsetzung der Geschlechtergleichstellung mit Hilfe einer Methodik zur Messung der entsprechenden Ausgaben auf Programmebene verbessert. Das Konzept der „sozialen Konditionalität“ im Rahmen der neuen GAP sieht schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für Landwirt*innen vor, die die Arbeits- und Sozialgesetze ihren Angestellten gegenüber nicht einhalten. Dies führt zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Agrarsektor für alle Arbeitnehmenden, einschließlich der weiblichen.

Im Rahmen der langfristigen Vision der Kommission für die ländlichen Gebiete der EU wird es eine Leitinitiative mit dem Titel „Soziale Resilienz und Frauen im ländlichen Raum“ geben.