
Auf dieser Seite sind die für LEADER/CLLD geltenden EU-Rechtsvorschriften aufgeführt. Die hier aufgeführten Verordnungen enthalten Bestimmungen, die direkt für LEADER relevant sind oder sich auf verschiedene Aspekte der Umsetzung der GAP-Strategiepläne (einschließlich LEADER) beziehen. Die unten stehenden Links führen zum Amtsblatt der Europäischen Union oder zur offiziellen Website der Europäischen Kommission.
Gesetzgebung für den Programmplanungszeitraum 2023–2027
Für LEADER relevante EU-Verordnungen:
- Verordnung (EU) 2021/1060 [Gemeinsame Bestimmungen] (enthält in den Artikeln 31-34 Bestimmungen zur gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung (CLLD), zu CLLD-Strategien, zu lokalen CLLD-Aktionsgruppen und zur Unterstützung von CLLD durch Fonds)
- Verordnung (EU) 2021/2115 [Verordnung über die GAP-Strategiepläne] (definiert LEADER als gemeinschaftsgeführte lokale Entwicklung im Sinne von Artikel 31 der Verordnung (EU) 2021/1060 und als Teil der in Artikel 77 definierten Intervention „Zusammenarbeit“ und legt fest, dass mindestens 5 % der gesamten ELER-Beteiligung am GAP-Strategieplan für LEADER reserviert werden müssen)
Durchführungsverordnungen der Kommission:
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/1475 der Kommission über die Modalitäten der Bewertung der GAP-Strategiepläne und die Bereitstellung von Informationen für die Begleitung und Bewertung (die Verordnung enthält Bestimmungen über die Einbeziehung der Bewertung des Mehrwerts von LEADER als Teil der Bewertung der GAP-Strategiepläne, und Artikel 14 und Anhang VII dieser Durchführungsverordnung enthalten spezifische Einzelheiten in Bezug auf Daten über LAG und ihre Aktivitäten für LEADER)
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/2290 der Kommission über die Regeln für die Berechnung der gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren, die in Anhang I der Verordnung über die GAP-Strategiepläne festgelegt sind (Verordnung (EU) 2021/2115)
Andere relevante Verordnungen und Informationen:
Informationen über Indikatoren innerhalb des Rahmens für die Leistungsüberwachung und -bewertung (PMEF) der Gemeinsamen Agrarpolitik finden Sie hier (Output-, Ergebnis-, Kontext- und Wirkungsindikatoren der GAP 2023–2027 sind unter dem Abschnitt „Auf dem Weg zum PMEF“ herunterladbar)
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/127 der Kommission vom 7. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Zahlstellen und sonstige Einrichtungen, Finanzmanagement, Rechnungsabschluss, Sicherheiten und Verwendung des Euro
- Verordnung (EU) 2021/2116 [über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik] Durchführungsverordnung (EU) 2021/2289 der Kommission über die Präsentation des Inhalts der GAP-Strategiepläne und das elektronische System für den sicheren Informationsaustausch
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission über die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Finanzverwaltung, des Rechnungsabschlusses, der Kontrollen, der Sicherheiten und der Transparenz
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/860 der Kommission zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 in Bezug auf Transparenz, die Verwaltungserklärung, die Koordinierungsstelle, die bescheinigende Stelle und bestimmte Vorschriften für EGFL und ELER