Bewertung von AKIS

Als Wissens- und Innovationssystem in der Landwirtschaft (Agricultural Knowledge and Innovation System, AKIS) bezeichnet man die kombinierte Organisation und den Wissenstransfer zwischen Einzelpersonen, Organisationen und Institutionen, die Wissen für die Landwirtschaft und damit zusammenhängende Bereiche nutzen und produzieren. AKIS trägt zum übergreifenden Ziel der GAP der Modernisierung, des Wissensaustausches, der Innovation und Digitalisierung bei.

AKIS hat im Zeitraum 2023–2027 als Rückgrat der Modernisierung der GAP und des damit verbundenen Ziels an Bedeutung gewonnen. Die Bewertung der AKIS spielt daher eine wichtige Rolle bei der Gesamtbewertung der GAP. Während dieses Zeitraums bewerten die Mitgliedstaaten die Funktionsfähigkeit und Verbesserung von AKIS gemäß Artikel 114 der Verordnung (EU) 2021/2115, einschließlich der Bewertung der Art und Weise, wie die verschiedenen Komponenten des Systems zusammenarbeiten, um diejenigen Personen zu unterstützen, die Wissen und Innovation nutzen und schaffen (z. B. landwirtschaftliche Beratungsdienste, Forschung und nationale GAP-Netzwerke).

Das übergeordnete Ziel der thematischen Arbeitsgruppe (TWG) besteht darin, die methodischen Leitlinien zu konzipieren und zu operationalisieren, nach denen die Mitgliedstaaten bei der Bewertung der Funktionsfähigkeit und Verbesserung von AKIS und ihrer Auswirkungen auf die Übernahme von Innovationen durch die Landwirte vorgehen können. Zu den spezifischen Zielen der TWG zählen:

  • Austausch praktischer Erfahrungen und forschungsbasierter Ideen zu den Erkenntnissen aus der Umsetzung und Bewertung des strategischen Ansatzes von AKIS sowie Ermittlung von Erfolgsfaktoren;
  • Ausarbeitung eines methodischen Bewertungsrahmens;
  • Vorschlag von Evaluierungsansätzen/Methoden für robuste AKIS-Bewertungen;
  • Erstellung von Leitlinien für die Bewertung des strategischen Ansatzes von AKIS

Der Arbeitsablauf der TWG folgt den traditionellen Schritten der Bewertung unter Einbeziehung verschiedener AKIS-Interessenvertreter, die durch eine Reihe von Sitzungen sichergestellt werden:

  • Arbeitspaket 1: Einleitung der TWG, in der mehrere Aspekte erörtert wurden, die das Konzept von AKIS umfassen;
  • Arbeitspaket 2: Koordinierung und inhaltliche Ausarbeitung des Umfangs der AKIS-Bewertung und Austausch zwischen den Mitgliedern der Arbeitsgruppe über Bewertungsansätze/Methoden, die für die Bewertung des strategischen Ansatzes von AKIS nützlich sein könnten;
  • Arbeitspaket 3: Qualitätskontrolle und Fertigstellung der aus dem Arbeitspaket 2 stammenden Inhalte und Entwicklung von Leitlinien für die Bewertung des strategischen AKIS-Ansatzes, einschließlich der Einbeziehung von Beiträgen der Mitglieder des Sounding Boards (Verwaltungsbehörden, Gutachter, Forscher, Netzwerke, verschiedene AKIS-Interessenvertreter, Europäische Kommission);
  • Arbeitspaket 4: Wissenstransfer und Weiterverbreitung der fertiggestellten Leitlinien.