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Bewertung der Teilmaßnahme 7.6 des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2022: Erhaltung des Steillagenweinbaus in Sachsen-Anhalt

In dieser Bewertung wird die Teilmaßnahme des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) 2014–2022 für Sachsen-Anhalt (Deutschland) untersucht, die die Erhaltung von Weinbergen an steilen Hängen im Weinbaugebiet Saale-Unstrut fördert. Dabei werden die Umsetzung der Maßnahme sowie ihre Beiträge zur Tourismusentwicklung, zur Biodiversität und zum Bodenschutz beleuchtet.

  • Deutschland
  • Programming period: 2014-2022
  • Sozioökonomische Auswirkungen
Evaluation of the 2014-2022 RDP sub-measure 7.6: preservation of steep slope viticulture in Saxony-Anhalt

Die Maßnahme des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) „Erhaltung von Steillagen im Weinbaugebiet Saale-Unstrut in Sachsen-Anhalt“ (M7.6) ist eine relativ kleine Maßnahme, die sich auf die klar abgegrenzten Steillagen in Sachsen-Anhalt beschränkt – insgesamt rund 130 Hektar (ha). Ähnliche Förderangebote werden bereits seit vielen Jahren umgesetzt und aus dem ELER finanziert. Das Hauptziel der Teilmaßnahme ist es, die touristische Entwicklung der Region durch den Erhalt des Steillagenweinbaus zu fördern.

Qualitative Informationen zur Bewertung der Maßnahme wurden in Gesprächen mit den Verantwortlichen der Bewilligungsbehörde und der Fachabteilung für Weinbau (Amt für Landwirtschaft, Flurbereinigung und Forstwirtschaft Süd) sowie der zuständigen Fachabteilung im Ministerium für Wirtschaft und Landwirtschaft von Sachsen-Anhalt gewonnen. Quantitative Daten zur Umsetzung der ELER-Förderung wurden in erster Linie durch die Analyse der ELER-Monitoringdaten (Stand: Ende 2022) sowie der Daten zur Bewertung der Förderanträge anhand der Projektauswahlkriterien (Stand: Ende 2021) gewonnen.

Bis Ende 2022 waren rund drei Viertel der geplanten Mittel bewilligt und etwa zwei Drittel ausgezahlt worden, was auf einen weitgehend konsistenten Mittelabfluss hindeutet. Die Anzahl der Anträge blieb im Berichtszeitraum weitgehend stabil. Im Jahr 2023 konnten nicht alle Anträge auf Anhieb bewilligt werden, da die Anträge das verfügbare Budget überstiegen. Die Projekt-Auswahlkriterien werden als klar und weitgehend objektivierbar bewertet; sie decken Aspekte des Tourismus/der regionalen Entwicklung, des Naturschutzes/der Biodiversität sowie die Durchführungsbedingungen ab und berücksichtigen zudem die Dringlichkeit des Bedarfs.

Die Bewertung kommt zu dem Schluss, dass die Teilmaßnahme ihr Hauptziel – die Förderung der touristischen Entwicklung durch die Erhaltung von Weinbergen an steilen Hängen – eindeutig erreicht. Die Fördermittel konzentrieren sich stark auf die Instandsetzung von Weinbergmauern (der dominierende Förderposten), wobei 1 954 Meter an Mauern/Bauwerken saniert wurden. Zudem wurden 2,56 ha aufgegebene Weinberge wiederhergestellt und vier Weinberghäuser instand gesetzt. Die Projekte befinden sich häufig auf bevorzugten steilen Terrassen (86 %), in der Nähe von bewirtschafteten Weinbergen (88 %) und in Gebieten mit Denkmalschutz- oder Naturschutzstatus. Dies deutet auf eine Konzentration auf Standorte mit hohem öffentlichem Interesse und sichtbaren landschaftlichen Auswirkungen hin, wobei rund 44 % der Begünstigten mit touristischen Angeboten in Verbindung stehen. Sekundäre Effekte, die mit der Sanierung von Weinbergmauern und der Erhaltung des Steillagenweinbaus verbunden sind, betreffen den Erhalt der Biodiversität und den Erosionsschutz sowohl auf den bewirtschafteten Flächen als auch im Tal unterhalb der Weinberge.

Der Bericht stellt einen anhaltenden Sanierungsbedarf und eine anhaltende Nachfrage nach Unterstützung fest. Auf Beschluss der Landesregierung wird die Förderung für Steillagen in der Region Saale-Unstrut im Förderzeitraum 2023–2027 jedoch nicht als eigenständige Maßnahme fortgeführt. Mögliche Fördermaßnahmen zur Unterstützung des Weinbaus wurden in die Zuständigkeit der lokalen Aktionsgruppen (LAG) übertragen. Während die Sanierung historischer Weinbauhäuser/-keller als mit den LEADER-Zielen vereinbar angesehen wird, bewertet der Bericht die Fortführung der Kernmaßnahme (Reparatur von Weinbergmauern) über die regulären LEADER-Verfahren als eher ungünstig und empfiehlt eine genaue Beobachtung der Auswirkungen der Einstellung sowie des tatsächlichen Beitrags von LEADER, gegebenenfalls mit Anpassungen der Förderinstrumente.

Author(s)

Gerald Wagner

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German language

Evaluation of the 2014-2022 RDP sub-measure 7.6: preservation of steep slope viticulture in Saxony-Anhalt

(PDF – 1.03 MB – 29 pages)