Bewertung der Maßnahme „Förderung von Sportanlagen“ im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2022 in Sachsen-Anhalt
- Bewertung
- Wachstum, Beschäftigung und Gleichstellung in ländlichen Gebieten
- LEADER
- Bewertung
- Wirtschaftliche Auswirkungen
- Sozioökonomische Auswirkungen
Dieser Bericht stellt die Ergebnisse einer eingehenden Untersuchung vor, in der der Stand der Umsetzung der Teilmaßnahme „Bau von Sportanlagen, die überwiegend nicht schulischen Zwecken dienen“ sowie das Interesse der Interessenvertreter an einer Fortsetzung der Förderung bewertet werden.
- Deutschland
- Programming period: 2014-2022
- Sozioökonomische Auswirkungen
Im Förderzeitraum 2014–2022 stellte Sachsen-Anhalt (Deutschland) erstmals Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Investitionen in Sportanlagen zur Verfügung. Die Bewertung bewertete die breite Reichweite der Förderung als positiv: 203 genehmigte Projekte in 132 Orten (98 Gemeinden) mit schätzungsweise 11.000 bis 19.000 Nutzern. Gleichzeitig wurde angemerkt, dass die Auswirkungen noch größer hätten sein können, wenn die wiederholte Inanspruchnahme der Mittel durch einzelne Betreiber stärker eingeschränkt worden wäre.
Quantitative Daten zur Umsetzung der Sportanlagenförderung wurden in erster Linie durch die Bewertung von ELER-Überwachungsdaten gewonnen. Zudem wurden die Daten zur Bewertung der Förderanträge anhand der standardisierten landesweiten Projektauswahlkriterien für die Förderung im Rahmen der Maßnahme 7 der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLRs) ausgewertet. Zudem wurde eine Literaturrecherche zu den Rahmenbedingungen durchgeführt. Qualitative Erkenntnisse stammten aus Fachgesprächen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, einer Bewilligungsstelle (ALFF Anhalt) und dem Landessportbund (LSB) sowie aus einer Online-Umfrage unter allen Begünstigten, denen bis Ende 2021 ein oder mehrere Projekte bewilligt worden waren. Angesichts der hohen Teilnahmequote an der Umfrage gelten die Ergebnisse als gut repräsentativ.
Die Bewertungsergebnisse ergaben, dass die einheitlichen Auswahlkriterien im Rahmen von Maßnahme 7 tendenziell größere Sportvereine und leistungssportbezogene Aspekte begünstigten, die eher für größere Ortschaften typisch sind, wodurch kleinere Dorfvereine benachteiligt wurden. Im Gegensatz dazu profitierten kleinere Städte stärker von LEADER-finanzierten Projekten. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die geförderten Anlagen häufig nicht nur von den Sportvereinen selbst, sondern auch von Dritten (z. B. Schulen und anderen lokalen Organisationen) genutzt werden. Die Begünstigten berichteten, dass Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Mitgliedergewinnung förderten, die Einbeziehung bestimmter Gruppen (Frauen und Mädchen, Senioren, Migranten) stärkten und mit einer höheren Auslastung der Anlagen einhergingen. Die Befragten empfanden die Anlagen zudem als wichtige Treffpunkte, die Menschen zusammenbringen, was auf einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt hindeutet, insbesondere in Kleinstädten.
Was die Umsetzung betrifft, bewerteten die Bewilligungsstellen das Verfahren als relativ unproblematisch und hoben die gute Zusammenarbeit mit dem LSB sowie dessen Informationsarbeit hervor. Die Begünstigten lobten den Fördersatz und die beratende Unterstützung – insbesondere durch die LEADER-Verwaltung –, kritisierten jedoch die Verwaltungslast (Anträge und Projektabrechnung) sowie die Bearbeitungsgeschwindigkeit. Schwierigkeiten wurden im Zusammenhang mit Vergabevorschriften, der Einholung von Angeboten und der Notwendigkeit einer Vorfinanzierung gemeldet, was für Vereine eine Herausforderung darstellen kann.
Die Bewertung empfiehlt, die Förderung von Sportanlagen fortzusetzen. Sie argumentiert, dass eine Übertragung der Auswahlverfahren im Zeitraum 2023–2027 an die LEADER-lokalen Aktionsgruppen (LAG) dem Ziel der Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum besser gerecht werden könnte. Sie empfiehlt, bei künftigen Auswahlentscheidungen dem Sanierungsbedarf mehr Gewicht beizumessen, wiederholte Förderungen durch dieselben Träger zu begrenzen, um die Wirkungsbreite zu erhöhen, und die in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Möglichkeit für Vorauszahlungen zu nutzen. Weitere Empfehlungen betreffen die Durchführungsbestimmungen: die Festlegung einer De-minimis-Schwelle für Nutzungsgebühren im Zusammenhang mit Einschränkungen der kommerziellen Nutzung, die Klärung der Barrierefreiheitsanforderungen für Investitionen in bestehende Gebäude (z. B. durch Leitfäden/Merkblätter) sowie die Stärkung des Netzwerks und des Erfahrungsaustauschs zwischen LEADER-Akteuren und Sportverbänden.
Author(s)
Gerald Wagner, Regionalforschung & Beratung