Der EU-Haushalt – Aufbau stärkerer, vernetzter, widerstandsfähiger und prosperierender ländlicher Gemeinden
Im Rahmen des vorgeschlagenen Haushaltsplans für den Zeitraum 2028–2034 bekräftigt die Europäische Kommission ihr Engagement für ländliche Räume und Gemeinden.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Haushaltsplans für den Zeitraum 2028–2034 bekräftigt die Europäische Kommission ihr Engagement für den ländlichen Raum, um Europa bei der Bewältigung seiner wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zu unterstützen und Gemeinden in der gesamten Union zu fördern.
Der Vorschlag sieht vor, verschiedene EU-Finanzierungsquellen, darunter die derzeit im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewährte Unterstützung für Landwirte und ländliche Räume, in jedem Mitgliedstaat unter einem einzigen nationalen und regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) zusammenzufassen. Es wurde ein spezieller Zielwert für ländliche Räume vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass auch künftige Pläne weiterhin Investitionen in ländliche Räume vorsehen.
Eine neue Publikation der Europäischen Kommission bietet einen klaren und prägnanten Überblick über den Vorschlag.
Das Informationsblatt hebt zwei zentrale politische Ziele der NRPPs hervor: die Erhaltung der Lebensqualität in ländlichen Räumen durch die Verbesserung ihrer Attraktivität und des Lebensstandards (einschließlich des Zugangs zur Gesundheitsversorgung) sowie die Förderung des Wohlstands in allen Regionen, insbesondere durch die Steigerung der Attraktivität der Gebiete, um das Bleiberecht zu stärken.
Gewährleistung der Investitionskontinuität: der Zielwert für den ländlichen Raum
Gemäß dem Vorschlag muss jeder Mitgliedstaat mindestens 10 % seiner NRPP-Zuweisung – abzüglich der für Einkommensbeihilfen im Rahmen der GAP und der Gemeinsamen Fischereipolitik zweckgebundenen Beträge – für Investitionen im ländlichen Raum vorsehen. Auf EU-Ebene beläuft sich dies auf mindestens 48,7 Milliarden Euro, die für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen, wobei sich dieser Betrag durch die „Catalyst Europe“-Darlehen auf 63,7 Milliarden Euro erhöhen könnte.
Dieser Zielwert für den ländlichen Raum soll sicherstellen, dass ländliche Gebiete von einer umfassenden Antwort auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen profitieren. Wichtig ist, dass der Zielwert für den ländlichen Raum zusätzlich zu den direkten Einkommensbeihilfen für Land- und Forstwirte im Rahmen der GAP gewährt wird.
Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, eine konsistente Tagesordnung mit Maßnahmen zu entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen des ländlichen Raums eingehen und Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen nutzen. Zur Überwachung der im Rahmen des Zielwerts für den ländlichen Raum geplanten und ausgegebenen Mittel wird eine eigene Kategorie zur Nachverfolgung „ländlicher Raum“ verwendet.
Um einen länderübergreifend vergleichbaren und einheitlichen Ansatz zu ermöglichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der Verwendung der im Rahmen des Zielwerts für den ländlichen Raum bereitgestellten Mittel zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission, ländliche Gebiete im Kontext der nationalen Reformprogramme (NRP) als lokale Verwaltungseinheiten zu definieren, die gemäß der territorialen Typologie des Urbanisierungsgrades¹ als „ländliche Gebiete“ eingestuft sind, wobei in bestimmten Fällen eine Anpassung an nationale Besonderheiten möglich ist.
Um sicherzustellen, dass die Mittel ab Beginn des neuen Haushaltszeitraums zur Verfügung stehen, schlug die Kommission einen „Frontloading“-Mechanismus vor: Für den Bedarf im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen könnten die Mitgliedstaaten ab 2028 von Beginn an bis zu zwei Drittel des Betrags programmieren, der normalerweise für die Halbzeitüberprüfung (2031) vorgesehen ist.
Darüber hinaus können ländliche Gebiete in weniger entwickelten Regionen ebenfalls von den 218 Milliarden Euro profitieren, die im Rahmen der künftigen Pläne für diese Regionen vorgesehen sind.
Ein umfassenderes und besser koordiniertes Instrumentarium für den ländlichen Raum
Die Bündelung einer breiten Palette von Förderinstrumenten für ländliche Gemeinden im Rahmen der nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (NRPP) wird dazu beitragen, dass verschiedene Finanzierungsquellen besser zusammenwirken. Dieser stärker integrierte Ansatz wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Herausforderungen im ländlichen Raum ganzheitlich anzugehen und Investitionen sowie Reformen über verschiedene Politikbereiche hinweg zu kombinieren, um auf lokale Bedürfnisse und Chancen einzugehen.
Einige Instrumente der aktuellen GAP, die auf den ländlichen Raum ausgerichtet sind, fallen unter die vorgeschlagene GAP-Verordnung: Dazu gehören LEADER, die Förderung von Gründungen ländlicher Unternehmen sowie Maßnahmen zur Förderung des Wissensaustauschs, von Beratungsdiensten und von Innovation sowie die Unterstützung der Landwirtschaft (auch in Gebieten in äußerster Randlage). Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten im weiteren Rahmen der Programme auch „Smart Villages“, die Zusammenarbeit zwischen Akteuren im ländlichen Raum sowie Investitionen in lokale Dienstleistungen, kleine Infrastrukturvorhaben und die Anbindung fördern.
Der neue Programmplanungszeitraum wird zudem die Umsetzung eines sektorübergreifenden Ansatzes für die Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung (CLLD) erleichtern und integrierte territoriale Investitionen (ITI) fördern.